Teilnahmebedingungen für Schwimmkurse
1. Allgemeine Hinweise
Die Anmeldung zur Schwimmerlernung gilt erst dann als verbindlich, wenn die Kursgebühr auf dem Konto des Vereins Bergischer Schwimmclubs 68 Overath/Rösrath e.V. eingegangen ist. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Kinder selbständig umziehen und duschen können. Während der Dauer des Kurses muss ein Elternteil oder ein gesetzlicher Vertreter jederzeit mobil telefonisch erreichbar sein. Die Schwimmkurse finden grundsätzlich ohne Eltern statt. Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei: Ohrenentzündungen, Augenentzündungen, Durchfall, ansteckenden Krankheiten, Fieber, nach Impfungen. Das Fotografieren und Filmen ist nicht gestattet. Der Haus- und Badeordnung ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns einen Ausschluss aus dem Schwimmkurs vor.
2. Bezahlung
Die Kursgebühr wird im Voraus fällig und in der Regel per SEPA Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto eingezogen. Über den Einzugstermin informieren wir in der Anmeldebestätigung. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Für Rückbuchungsgebühren hat das Vereinsmitglied aufzukommen. Die Einzugsermächtigung wird bis auf Widerruf erteilt. Für den Fall der Anmeldung eines minderjährigen Kindes übernehme/n ich/wir als gesetzliche/r Vertreter bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der fälligen Beiträge und verzichte/n auf die Einrede der Vorausklage.
3. Stornierung
Ein Rücktritt von einem Schwimmkurs ist mit einer Frist von 3 Wochen vor Kursbeginn möglich. Die Stornierung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 Euro in Rechnung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist die gesamte Kursgebühr zur Zahlung fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Eine anteilige Stornierung der Kursteilnahme und Kursgebühr ist nicht möglich.