Beitragsordnung

Die Vereinsbeiträge und Gebühren sowie die Zahlungsmodalitäten sind in unserer Beitragsordnung geregelt. Diese findest du nachfolgend in der aktuellen Fassung vom 01.01.2025.

  1. Beiträge
    1. Grundbeitrag
    2. Trainingsgruppen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
    3. Trainingsgruppen für Erwachsene
  2. Allgemeine Gebühren
  3. Gebühren der Wettkampfschwimmer
  4. Gebühren der Schwimmerlernung
  5. Vertragsrücktritt
  6. Probestunden
  7. Zahlungsmodalitäten

1 Beiträge

1.1 Grundbeitrag

EinzelmitgliedschaftEM160 € / Jahr
Familienmitgliedschaft mit BeitragFmB360 € / Jahr
Familienmitgliedschaft ohne BeitragFoB0 € / Jahr
Passive MitgliedschaftPM100 € / Jahr

Der Familienbeitrag umfasst die Beitragsverpflichtung einer Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind oder mindestens einem Kind in Ausbildung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

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1.2 Trainingsgruppen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre

SportgruppenSP0 € / Jahr
Trainingsgruppen Köln – Startrecht TPSKSB1280 € / Jahr
Wettkampfgruppen – Startrecht BSC 68SB2100 € / Jahr

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1.3 Trainingsgruppen für Erwachsene

Aqua Jogging TiefwasserAJ60 € / Jahr
Aqua Power PlusAP 160 € / Jahr
Aqua Fitness Flachwasser 1AF 160 € / Jahr
Aqua Fitness Flachwasser 2AF 260 € / Jahr
Aqua Fitness Flachwasser 3AF 360 € / Jahr
Technik Training 1TK 160 € / Jahr
Technik Training 2TK 260 € / Jahr
Technik Training 3TK 360 € / Jahr
Technik Training 4TK 460 € / Jahr
Freies Training MastersFTM0 € / Jahr
Früh-Schwimmer MastersFSM60 € / Jahr

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2 Allgemeine Gebühren

Aufnahmegebühr30 € / Mitglied
Leihgebühr Aqua-Gürtel20 € / Jahr
Schwimmabzeichen mit Urkunde*5 € / Abzeichen
* soweit nicht im Rahmen eines Schwimmerlernungskurses erreicht

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3 Gebühren der Wettkampfschwimmer

DSV Gebühr Schwimmer ≤ 7 Jahre0 € / Jahr
DSV Gebühr Schwimmer 7 Jahre ≤ 11 Jahre15 € / Jahr
DSV Gebühr Schwimmer ≥ 11 Jahre25 € / Jahr

Der Verein übernimmt die anfallenden Startgelder der Wettkampfteilnehmer. In folgenden Fällen sind verauslagte Startgelder dem Verein zu erstatten:

  • Un-/entschuldigtes Fehlen (100% des dem Verein in Rechnung gestellten Meldegeldes)
  • Entschuldigtes Fehlen bei Krankheit und Vorlage eines ärztlichen Attestes (50% des dem Verein in Rechnung gestellten Meldegeldes).
  •  Erhöhte nachträgliche Meldegelder – ENM (100% von nachträglich dem Verein in Rechnung gestellten Meldegelder, wenn in diesem Wettkampf Pflichtzeiten vorgegeben waren und diese nicht erreicht wurden)

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4 Gebühren der Schwimmerlernung

Für die Schwimmerlernung gelten abweichende Kursgebühren. Die Kosten für Schwimmabzeichen und Urkunden sind in den Gebühren enthalten und werden nicht separat in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schwimmerlernungskurse, die im Zusammenhang mit Kooperationspartnern erfolgen.

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5 Vertragsrücktritt Schwimmerlernung

Ein Rücktritt von den Kursen der Schwimmerlernung ist mit einer Frist von 3 Wochen vor Kursbeginn möglich (Termin des ersten Trainings, unabhängig von der tatsächlichen Durchführung). Die Stornierung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 € in Rechnung gestellt.

Nach Ablauf dieser Frist ist die gesamte Kursgebühr zur Zahlung fällig. Eine anteilige Stornierung der Kursteilnahme und Kursgebühr ist nicht möglich.

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6 Probestunden

Probestunde im Vereinsschwimmen5 € / Stunde

In der Schwimmerlernung sind keine Probestunden möglich.

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7 Zahlungsmodalitäten

Die Beitragspflicht erfolgt ab dem ersten Tag des laufenden Quartals, ausgehend vom Antragsdatum auf Vereinsmitgliedschaft.

Die fälligen Vereinsbeiträge werden halbjährlich im April und im Oktober eines Kalenderjahres per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Ausgenommen hiervon ist der Ersteinzug bei Eintritt im 2. Quartal oder im 4. Quartal eines Kalenderjahres. In dem Fall wird ein viertel des Jahresbeitrages für das Quartal fällig und der Einzug erfolgt im Juli beziehungsweise im Dezember. Mit dem Ersteinzug wird ebenso die Anmeldegebühr pro Mitglied eingezogen.

Der Aufnahmeantrag stellt gleichzeitig die in den Regeln zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren aufgeführte Vorabankündigung (Pre-Notification) dar. Die Mandatsreferenz wird mit dem Ersteinzug übermittelt und dient gleichzeitig als Aufnahmebestätigung. Bei Zahlungsverzug kann der Ausschluss aus dem Verein erfolgen. Der Einzug noch ausstehender Beiträge auf dem Rechtswege bleibt dem Verein vorbehalten.

Änderungen der Kontoverbindung, Anschrift, E-Mail Adresse oder Telefonnummer sind dem Verein umgehend mitzuteilen.

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