Beitragsordnung
Die Vereinsbeiträge und Gebühren sowie die Zahlungsmodalitäten sind in unserer Beitragsordnung geregelt. Diese findest du nachfolgend in der aktuellen Fassung vom 01.01.2025.
- Beiträge
- Allgemeine Gebühren
- Gebühren der Wettkampfschwimmer
- Gebühren der Schwimmerlernung
- Vertragsrücktritt
- Probestunden
- Zahlungsmodalitäten
1 Beiträge
1.1 Grundbeitrag
Einzelmitgliedschaft | EM | 160 € / Jahr |
Familienmitgliedschaft mit Beitrag | FmB | 360 € / Jahr |
Familienmitgliedschaft ohne Beitrag | FoB | 0 € / Jahr |
Passive Mitgliedschaft | PM | 100 € / Jahr |
Der Familienbeitrag umfasst die Beitragsverpflichtung einer Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind oder mindestens einem Kind in Ausbildung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
1.2 Trainingsgruppen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
Sportgruppen | SP | 0 € / Jahr |
Trainingsgruppen Köln – Startrecht TPSK | SB1 | 280 € / Jahr |
Wettkampfgruppen – Startrecht BSC 68 | SB2 | 100 € / Jahr |
1.3 Trainingsgruppen für Erwachsene
Aqua Jogging Tiefwasser | AJ | 60 € / Jahr |
Aqua Power Plus | AP 1 | 60 € / Jahr |
Aqua Fitness Flachwasser 1 | AF 1 | 60 € / Jahr |
Aqua Fitness Flachwasser 2 | AF 2 | 60 € / Jahr |
Aqua Fitness Flachwasser 3 | AF 3 | 60 € / Jahr |
Technik Training 1 | TK 1 | 60 € / Jahr |
Technik Training 2 | TK 2 | 60 € / Jahr |
Technik Training 3 | TK 3 | 60 € / Jahr |
Technik Training 4 | TK 4 | 60 € / Jahr |
Freies Training Masters | FTM | 0 € / Jahr |
Früh-Schwimmer Masters | FSM | 60 € / Jahr |
2 Allgemeine Gebühren
Aufnahmegebühr | 30 € / Mitglied |
Leihgebühr Aqua-Gürtel | 20 € / Jahr |
Schwimmabzeichen mit Urkunde* | 5 € / Abzeichen |
3 Gebühren der Wettkampfschwimmer
DSV Gebühr Schwimmer ≤ 7 Jahre | 0 € / Jahr |
DSV Gebühr Schwimmer 7 Jahre ≤ 11 Jahre | 15 € / Jahr |
DSV Gebühr Schwimmer ≥ 11 Jahre | 25 € / Jahr |
Der Verein übernimmt die anfallenden Startgelder der Wettkampfteilnehmer. In folgenden Fällen sind verauslagte Startgelder dem Verein zu erstatten:
- Un-/entschuldigtes Fehlen (100% des dem Verein in Rechnung gestellten Meldegeldes)
- Entschuldigtes Fehlen bei Krankheit und Vorlage eines ärztlichen Attestes (50% des dem Verein in Rechnung gestellten Meldegeldes).
- Erhöhte nachträgliche Meldegelder – ENM (100% von nachträglich dem Verein in Rechnung gestellten Meldegelder, wenn in diesem Wettkampf Pflichtzeiten vorgegeben waren und diese nicht erreicht wurden)
4 Gebühren der Schwimmerlernung
Für die Schwimmerlernung gelten abweichende Kursgebühren. Die Kosten für Schwimmabzeichen und Urkunden sind in den Gebühren enthalten und werden nicht separat in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schwimmerlernungskurse, die im Zusammenhang mit Kooperationspartnern erfolgen.
5 Vertragsrücktritt Schwimmerlernung
Ein Rücktritt von den Kursen der Schwimmerlernung ist mit einer Frist von 3 Wochen vor Kursbeginn möglich (Termin des ersten Trainings, unabhängig von der tatsächlichen Durchführung). Die Stornierung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 € in Rechnung gestellt.
Nach Ablauf dieser Frist ist die gesamte Kursgebühr zur Zahlung fällig. Eine anteilige Stornierung der Kursteilnahme und Kursgebühr ist nicht möglich.
6 Probestunden
Probestunde im Vereinsschwimmen | 5 € / Stunde |
In der Schwimmerlernung sind keine Probestunden möglich.
7 Zahlungsmodalitäten
Die Beitragspflicht erfolgt ab dem ersten Tag des laufenden Quartals, ausgehend vom Antragsdatum auf Vereinsmitgliedschaft.
Die fälligen Vereinsbeiträge werden halbjährlich im April und im Oktober eines Kalenderjahres per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Ausgenommen hiervon ist der Ersteinzug bei Eintritt im 2. Quartal oder im 4. Quartal eines Kalenderjahres. In dem Fall wird ein viertel des Jahresbeitrages für das Quartal fällig und der Einzug erfolgt im Juli beziehungsweise im Dezember. Mit dem Ersteinzug wird ebenso die Anmeldegebühr pro Mitglied eingezogen.
Der Aufnahmeantrag stellt gleichzeitig die in den Regeln zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren aufgeführte Vorabankündigung (Pre-Notification) dar. Die Mandatsreferenz wird mit dem Ersteinzug übermittelt und dient gleichzeitig als Aufnahmebestätigung. Bei Zahlungsverzug kann der Ausschluss aus dem Verein erfolgen. Der Einzug noch ausstehender Beiträge auf dem Rechtswege bleibt dem Verein vorbehalten.
Änderungen der Kontoverbindung, Anschrift, E-Mail Adresse oder Telefonnummer sind dem Verein umgehend mitzuteilen.