Schwimm- und Badeordnung

Diese Schwimm- und Badeordnung gilt für alle Vereins- und Schwimmerlernungsangebote in allen Schwimmstätten und ist für alle Mitglieder und Teilnehmer verbindlich.

1. Allgemeines Verhalten

  • Die Anweisungen des Übungsleiters/Trainers sowie des Badpersonals sind stets zu befolgen.
  • Alle Teilnehmer*innen haben sich rücksichtsvoll und fair gegenüber anderen Badegästen und Vereinsmitgliedern zu verhalten.
  • Das Rennen, Schreien, Schubsen oder Springen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ist untersagt.
  • Das Betreten der Schwimmhalle ist nur in Badebekleidung, barfuß und mit sauberen Badeschuhen erlaubt. 
  • Auch Personen, die nicht mitschwimmen, dürfen die Schwimmhalle nur in Sportbekleidung (z.B. Sporthose und T-Shirt), barfuß oder mit sauberen Badeschuhen betreten.
  • Geräte, mit denen fotografiert werden kann, dürfen nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.

2. Hygienevorschriften

  • Vor dem Betreten des Schwimmbeckens ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) verpflichtend.
  • Das Kauen von Kaugummi sowie das Essen und Trinken im Schwimmbeckenbereich ist untersagt. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Lange Haare sind zusammenzubinden oder unter einer Badekappe zu tragen.

3. Badekleidung

Zur Teilnahme an allen Vereinsangeboten ist angemessene, sportliche Badekleidung verpflichtend. Diese ist wie folgt definiert:

  • Für Jungen/Männer: enganliegende Badehose (keine Shorts oder weite Badeshorts).
  • Für Mädchen/Frauen: funktioneller Badeanzug

Nicht zulässige Badekleidung:

  • Straßenkleidung oder Unterwäsche unter/neben der Badekleidung
  • Baumwollmaterialien oder Kleidung, die die Wasserqualität beeinträchtigen
  • weite Badeshorts (z. B. Boardshorts), insbesondere bei Trainings- oder Kursbetrieb
  • Bikinis

Ziel ist die Sicherheit, Bewegungsfreiheit und Hygiene im Wasser zu gewährleisten.

4. Sicherheit

  • Das Springen vom Beckenrand ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen und auf Anweisung erlaubt.
  • Bei gesundheitlichen Problemen (z. B. offene Wunden, ansteckende Krankheiten) ist die Teilnahme untersagt.
  • Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder außerhalb der Kurszeiten verantwortlich.

5. Haftung

  • Der Verein haftet nicht für verlorene oder beschädigte Gegenstände.
  • Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.