Schwimm- und Badeordnung
Diese Schwimm- und Badeordnung gilt für alle Vereins- und Schwimmerlernungsangebote in allen Schwimmstätten und ist für alle Mitglieder und Teilnehmer verbindlich.
1. Allgemeines Verhalten
- Die Anweisungen des Übungsleiters/Trainers sowie des Badpersonals sind stets zu befolgen.
- Alle Teilnehmer*innen haben sich rücksichtsvoll und fair gegenüber anderen Badegästen und Vereinsmitgliedern zu verhalten.
- Das Rennen, Schreien, Schubsen oder Springen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ist untersagt.
- Das Betreten der Schwimmhalle ist nur in Badebekleidung, barfuß und mit sauberen Badeschuhen erlaubt.
- Auch Personen, die nicht mitschwimmen, dürfen die Schwimmhalle nur in Sportbekleidung (z.B. Sporthose und T-Shirt), barfuß oder mit sauberen Badeschuhen betreten.
- Geräte, mit denen fotografiert werden kann, dürfen nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
2. Hygienevorschriften
- Vor dem Betreten des Schwimmbeckens ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) verpflichtend.
- Das Kauen von Kaugummi sowie das Essen und Trinken im Schwimmbeckenbereich ist untersagt. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
- Lange Haare sind zusammenzubinden oder unter einer Badekappe zu tragen.
3. Badekleidung
Zur Teilnahme an allen Vereinsangeboten ist angemessene, sportliche Badekleidung verpflichtend. Diese ist wie folgt definiert:
- Für Jungen/Männer: enganliegende Badehose (keine Shorts oder weite Badeshorts).
- Für Mädchen/Frauen: funktioneller Badeanzug
Nicht zulässige Badekleidung:
- Straßenkleidung oder Unterwäsche unter/neben der Badekleidung
- Baumwollmaterialien oder Kleidung, die die Wasserqualität beeinträchtigen
- weite Badeshorts (z. B. Boardshorts), insbesondere bei Trainings- oder Kursbetrieb
- Bikinis
Ziel ist die Sicherheit, Bewegungsfreiheit und Hygiene im Wasser zu gewährleisten.
4. Sicherheit
- Das Springen vom Beckenrand ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen und auf Anweisung erlaubt.
- Bei gesundheitlichen Problemen (z. B. offene Wunden, ansteckende Krankheiten) ist die Teilnahme untersagt.
- Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder außerhalb der Kurszeiten verantwortlich.
5. Haftung
- Der Verein haftet nicht für verlorene oder beschädigte Gegenstände.
- Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.