Sehr geehrter Schwimmfreund,

 

Sie sind an der Aufnahme in den Bergischen Schwimmclub 68 Overath/Rösrath e.V. interessiert. Hierzu einige Informationen:

Die Aufnahme in den Verein ist möglich, wenn in der vorgesehenen Schwimmgruppe (siehe Sportangebote) noch ausreichend Platz ist. Dies erfordert eine Abstimmung mit dem zuständigen Trainer/Trainerin, der/die nach der Gruppenzuordnung das Anmeldeformular des Vereins übersendet.

Als Tag der Aufnahme und Beginn der Beitragspflicht gilt der erste Tag des laufenden Quartals. Zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags füllen sie bitte die Einzugsermächtigung auf dem Aufnahmeantrag aus, da wir sonst Ihren Aufnahmeantrag nicht berücksichtigen können. Die fälligen Vereinsbeiträge werden halbjährlich im April und im Oktober eines Kalenderjahres eingezogen. Erfolgt der Eintritt im 2. oder 4. Quartal, so wird der Beitrag nur für dieses Quartal eingezogen. Bei Zahlungsverzug kann der Ausschluss aus dem Club erfolgen. Die Einziehung noch ausstehender Beiträge auf dem Rechtswege bleibt dem Club vorbehalten.

Der Austritt aus dem Club ist dem Vorstand schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalenderhalbjahres (30.06. oder 31.12.) anzuzeigen.

Mit der Aufnahme in den Club wird die Vereinssatzung als verbindlich anerkannt. Sie kann bei den Vorstandsmitgliedern oder auf der Homepage des Vereins eingesehen werden.

Bei der Abgabe des Aufnahmeantrages bestätigt der Antragsteller bzw. Erziehungsberechtigte die Schwimm- und Tauchtauglichkeit. 

Bei Rückfragen gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In diesem PDF finden Sie unsere Beitragsordnung.

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